100% ohne Gentechnik
Was ist zu beachten bei der GVO freien Fütterung?

  • Die Umstellung auf GVO freie Fütterung sollte nach Möglichkeit im gesamten Betrieb erfolgen. Werden aber andere Tierarten bzw. Jungvieh mit gentechnisch verändertem Futter gefüttert, ist es wichtig, dass es zu keiner Vermischung kommen kann.
  • Die Umstellungszeit, bis die Milch als GVO frei geliefert werden darf, beträgt drei Monate. Wird das Jungvieh mit gentechnisch veränderten Futtermitteln gefüttert, muss die Umstellung auf GVO freies Futter mindestens drei Monate vor der Kalbung erfolgen.
  • Bei Viehzukauf aus einem konventionellen Betrieb müssen ebenfalls drei Monate Futterumstellung eingehalten werden. Stammen die Tiere von einem Betrieb der GVO frei füttert, reicht eine schriftliche Bestätigung.
  • Werden überbetriebliche Mahl- und Mischanlagen eingesetzt muss nachgewiesen werden, dass keine Vermischung oder Verschleppung stattfinden kann. Bestätigung durch Betreiber (Reinigungsnachweise) oder Bestätigung, dass die Anlage ausschließlich nur auf Betrieben, die nur GVO freies Futter einsetzen genutzt wird.
  • Mischung des Futters mit eigener Anlage und ausschließlich Futtermittel, die keine gentechnisch veränderten Bestandteile erhalten, sind unproblematisch. Ansonsten gelten die gleichen Voraussetzungen wie bei Mahl- und Mischanlagen.
  • Futtermittelbestellungen möglichst schriftlich, mit den Hinweis, dass Futtermittel benötigt werden, die keine gentechnisch veränderten Bestandteile enthalten. Somit dürfen nur noch Zukaufsfuttermittel eingesetzt werden, die nicht kennzeichnungspflichtig sind. Alle Lieferscheine sind zu unterschreiben.
  • Futtermittel nach Möglichkeit bei VLOG zertifizierten Lieferanten bestellen. Wird das Futter über einen nicht zertifizierten Betrieb bestellt, müssen Proben gezogen werden. Es sind grundsätzlich die Rückstellproben der letzten drei Lieferungen und mindestens die Proben der letzten beiden Monate auf dem Betrieb aufzubewahren.
  • Die Betriebsbeschreibung des VLOG Standards ist Pflicht und muss jährlich auf den neusten Stand gebracht werden.
  • Alle Dokumente, die mit GVO freier Milcherzeugung zu tun haben sind mindestens fünf Jahre aufzubewahren.

Checkliste VLOG Audit

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